Aktuelles
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Impf-Priorisierungsgruppen angepasst
Beschäftigte an Grund- und Förderschulen sowie in der Kindertagesbetreuung können sich früher gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Das sieht die geänderte Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am Mittwoch in Kraft getreten ist.
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Die häufigsten Fragen zur Impfkampagne – und die Antworten!
Müssen Ärzte ein Attest zur Impfberechtigung ausstellen? Was ist bei Patienten mit bekannten Allergien zu beachten? Was genau versteht man unter einem Rolling-Review-Verfahren? Unter dem Punkt FAQs für Praxen finden Sie einen umfangreichen Katalog häufig gestellter Fragen mit den entsprechenden Antworten. Der Katalog wird ständig aktualisiert und ergänzt.
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MAGS konkretisiert Anspruch auf Corona-Schutzimpfung der Priostufe 1 für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) hat mit einer Fortschreibung des Erlasses vom 20. Dezember 2020 zur Impfung der Bevölkerung gegen COVID-19 klargestellt, welche Personengruppen über die bisher benannten hinaus Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung in der Priorisierungsstufe 1 haben. Dieser Erlass enthält einige Klarstellungen, die im Schreiben, das die KVWL am 12. Februar 2021 an ihre Mitglieder verschickt hat, noch nicht berücksichtigt sind.
Gut zu wissen
Infektionen eindämmen mit der Corona-Warn-Ap
Seit dem 16. Juni gibt es in Deutschland die Corona-Warn-App. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So sollen Infektionsketten des Coronavirus möglichst früh erkannt und unterbrochen werden. Der Erfolg der App ist davon abhängig, dass möglichst viele sie nutzen. Erhältlich ist sie kostenfrei im AppStore und bei GooglePlay.
Impfbericht der KVWL
Ab sofort veröffentlicht die KVWL fortlaufend Daten und Fakten zum Ablauf der Corona-Schutzimpfung. Aktuell stehen Ihnen zwei Berichte zur Verfügung: „Impfungen durch mobile Teams" und „Impfungen in den Impfzentren". Die aktuellen Berichte finden Sie hier.
Terminvergabe Corona-Impfung
Nach den Corona-Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen über die mobilen Teams sind nun auch die 27 Impfzentren in Westfalen-Lippe in Betrieb. Geimpft werden hier zunächst Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind und einen Termin vereinbart haben. Hier erfahren Sie alles zur Terminvergabe.
Asymptomatische Testungen
Zusätzlich zu den Testungen von Personen mit Symptomen, setzt die Politik aktuell auf umfangreiche Testungen bestimmter asymptomatischer Personengruppen auf SARS-CoV-2, um eine weitere Ausdehnung der Covid-19-Erkrankungen zu verhindern. Hierzu zählen z. B. Kontaktpersonen und Mitarbeiter sowie Bewohner in medizinischen Einrichtungen. Wer getestet werden darf, ist in der Testverordnung des Bundes geregelt.
Sie möchten sich testen lassen? Hier finden Sie eine Übersicht der Praxen, die grundsätzlich zu asymptomatischen Testungen nach der TestV auf COVID-19-Infektionen per Nasen-Rachenabstrich bereit sind.
Leitfaden „Infektionssprechstunde"
Wie sieht er konkret aus, der Praxisalltag in Zeiten einer Pandemie wie aktuell (durch) SARS-CoV-2 ? Welche Vorkehrungen sollten Sie als niedergelassene Vertragsärzte treffen, um Ihre Patienten, Ihr Praxispersonal und natürlich auch sich selbst bestmöglich vor Infektionskrankheiten zu schützen? Was sollte umorganisiert, was neu eingeführt werden?
Die KVWL hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen - mit diesen Handlungsempfehlungen zum Thema „Infektionssprechstunde - Risikomanagement in Arztpraxen“:
Bürgertelefon zum Coronavirus
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer 0211 91 19 10 01 geschaltet.
Von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr werden unter dieser Rufnummer allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung beantwortet.
Mission: Unser Auftrag für die Gesundheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von mehr als 15.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten.
Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.
Mehr Informationen zur Arbeit der KVWL finden Sie hier.