Aktuelles
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Abrechnung Coronaimpfung: kein neues Feld für die Angabe der ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘
Bitte beachten Sie im Zuge Ihrer Abrechnung von Corona-Schutzimpfungen, dass ab dem 1. Januar 2023 die ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘ entgegen unserer Mitteilung im Dezember 2022 weiterhin im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) anzugeben ist.
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Geänderte Abrechnungsfristen und Anspruchsberechtigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes NRW sind erneut angepasst worden. Daraus ergibt sich für Sie Wichtiges bezüglich der Fristen zur Abrechnung erbrachter Leistungen nach der TestV. In Nordrhein-Westfalen endet die Isolierung ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Demzufolge können ab dem 30. November 2022 keine Bürgertests zur Beendigung der Isolierung mehr abgerechnet werden.
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Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel: Letzter Bestelltermin 20. Dezember
COVID-19-Impfstoff wird auch zwischen Weihnachten und Neujahr an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Bestellung sei in dieser Zeit allerdings nicht möglich, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Deshalb sollten Praxen bereits vor Weihnachten ihre Bestellungen für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten – aufgeben.
Gut zu wissen
Infektionen eindämmen mit der Corona-Warn-App
Seit dem 16. Juni 2020 gibt es in Deutschland die Corona-Warn-App. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. So sollen Infektionsketten des Coronavirus möglichst früh erkannt und unterbrochen werden. Der Erfolg der App ist davon abhängig, dass möglichst viele sie nutzen. Erhältlich ist sie kostenfrei im AppStore und bei GooglePlay.
Corona Report
Wie entwickelt sich die Zahl der Coronavirus-Infizierten in Deutschland, wie hoch ist die 7-Tages-Inzidenz insbesondere bei über 60-Jährigen, welche Testkapazitäten gibt es aktuell? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichen jeden Freitag einen Corona-Report. Er enthält aktuelle Zahlen zu verschiedenen Parametern, die für die Einschätzung der Corona-Lage relevant sind.
Bürgertelefon zum Coronavirus
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer 0211 91 19 10 01 geschaltet.
Von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr werden unter dieser Rufnummer allgemeine Fragen zum Coronavirus und zur Vorbeugung beantwortet.
Leitfaden „Infektionssprechstunde"
Wie sieht er konkret aus, der Praxisalltag in Zeiten einer Pandemie wie aktuell (durch) SARS-CoV-2 ? Welche Vorkehrungen sollten Sie als niedergelassene Vertragsärzte treffen, um Ihre Patienten, Ihr Praxispersonal und natürlich auch sich selbst bestmöglich vor Infektionskrankheiten zu schützen? Was sollte umorganisiert, was neu eingeführt werden?
Die KVWL hilft Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen - mit diesen Handlungsempfehlungen zum Thema „Infektionssprechstunde - Risikomanagement in Arztpraxen“:
Mission: Unser Auftrag für die Gesundheit

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, abgekürzt KVWL, vertritt die Interessen von mehr als 15.000 niedergelassenen Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Landesteil Westfalen-Lippe. Für ihre Mitglieder schließt die KVWL Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, rechnet die Leistungen ab und verteilt das Honorar an die Ärzte und Psychotherapeuten.
Für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet die KVWL eine am Bedarf orientierte, wohnortnahe ambulante medizinische Versorgung von hoher Qualität.
Mehr Informationen zur Arbeit der KVWL finden Sie hier.