Digitaler Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
WICHTIG: Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis innerhalb Deutschlands weiterhin über den Impfpass oder die Impfbescheinigung möglich und gültig.
Nachfolgend haben wir für Sie Fragen und Antworten rund um den digitalen Impfnachweis zusammengestellt.
FAQ zum digitalen Impfnachweis
Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einer Apotheke oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Impfstoff
- Datum Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung)
- Chargennummer des Impfstoffs
Ja, für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden.
Bürgerinnen und Bürger können hierzu entweder die Cov-Pass-App bzw. die Corona-Warn-App nutzen. Beide Apps sind in den gängigen App-Stores kostenlos erhältlich.
Bürgerinnen und Bürger, die geimpft wurden, können ihren digitalen Impfnachweis in einer beliebigen Arztpraxis oder Apotheke ausstellen lassen.
Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.
Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.
Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion sollen sich zukünftig in der CovPass App und auch in der Corona-Warn-App in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Eine durchgemachte Infektion soll mittels eines PCR-Test-Ergebnisses dokumentiert werden.
Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden.
Diese Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt (Stand 15.06.2021). Aus diesem Grund benötigt man derzeit für Reisen außerhalb der EU den international anerkannten gelben Impfausweis.
Sollten Sie in einem Impfzentrum in Westfalen-Lippe geimpft worden sein und Ihre Daten im gelben Impfausweis sind fehlerhaft, können Sie über die KVWL eine Ersatzbescheinigung (keinen neuen Impfausweis und keine Änderung/Nachtragung des bestehenden Impfausweises!) erhalten. Dazu ist eine Mail an datenschutz@kvwl.de zu richten. Die E-Mail sollte neben dem Wunsch nach einer Ersatzbescheinigung die folgenden Angaben enthalten:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Impfzentrum
- ggf. Impfstoff