FAQ zur Corona-Schutzimpfung

Fragen und Antworten rund um die Corona-Schutzimpfung
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.
Bitte beachten Sie, dass wir uns bemühen diese Informationen stets aktuell zu halten. Nach einem Jahr „Corona“ wissen wir aber, dass sich Informationen schnell ändern können. Besuchen Sie unsere Seite deshalb regelmäßig und nutzen Sie weitere Quellen, wie z. B. die Internetseite des RKI oder der KBV.
Impfungen gehören zu den besten Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung von Viruserkrankungen. Die derzeit vorliegenden Studienergebnisse zu den neuentwickelten Corona-Impfstoffen deuten darauf hin, dass durch die Impfung die Infektion selbst bzw. schwere Verläufe einer COVID-19-Infektion verhindert werden können.
Die Frage, ob geimpfte Personen das Coronavirus weitergeben können oder nicht, ist noch nicht abschließend beantwortet. Diese Schutzfunktion ist wichtig, um die sogenannte „Herdenimmunität“ aufzubauen, durch die auch Menschen geschützt werden, die sich nicht selbst impfen lassen können.
Die Impfung unterscheidet sich nicht von anderen bekannten Impfungen. Nach einem kurzen Vorgespräch mit einem Arzt oder einer Ärztin gibt es einen kleinen Pieks in den Oberarm. Danach sollen sich die Patienten noch kurz in einem Wartebereich aufhalten, um zu schauen, ob sie die Impfung gut vertragen haben. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Impfstoffe gut vertragen und es kommt nur selten zu unerwünschten Wirkungen.
Wichtig: Es sind jeweils zwei Impfungen im Abstand einiger Wochen notwendig, um einen wirksamen Schutz gegen das Coronavirus aufzubauen!
Der ersten Corona-Impfstoffe sind durch die europäische Arzneimittelbehörde zugelassen worden. Da am Anfang jedoch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, hat Gesundheitsminister Spahn eine Coronavirus-Impfverordnung erlassen. Diese regelt wer zuerst geimpft werden kann. Vorrang haben hiernach z. B. sehr alte Menschen und Personen, die auf Grund ihres Berufes sehr gefährdet sind, sich mit dem Coronavirus anzustecken. So wurden zunächst ausschließlich Impfungen in den Pflege- und Altenheimen durchgeführt. Die ersten Impfungen sind am 27. Dezember in den Pflegeheimen gestartet.
Laut Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sollen die Impfungen in den Impfzentren am 1. Februar starten. Eine Impfung ist hier nur mit Termin möglich. Zunächst werden hier nur anspruchsberechtigte Personen aus der 1. Prioritätengruppe geimpft. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Kosten für die Corona-Schutzimpfung übernimmt der Bund. Für Bürgerinnen und Bürger sind die Impfungen kostenlos.
Nein, eine Pflicht zur Corona-Schutzimpfung ist laut Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen. Sie bleibt eine freiwillige Entscheidung jedes Einzelnen.
Einen genauen Termin kann man jetzt noch nicht vorhersehen. Der erste Coronaimpfstoff hat seine Zulassung erhalten. Da es bislang aber noch nicht genügend Impfstoff gibt, regelt die Coronavirusimpfverordnung, wer zuerst geimpft werden darf. Dies sind z. B. sehr alte Menschen oder Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen arbeiten. Die ersten Impfungen in den Pflegeheimen sind am 27. Dezember gestartet.
Laut Aussage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) werden die Impfungen in den Impfzentren am 1. Februar starten. Auch hier dürfen zunächst nur anspruchsberechtigte Personen geimpft werden.
Nach und nach können sich auch die weiteren anspruchsberechtigten Gruppen impfen lassen. Da es sich hierbei um einen sehr dynamischen Prozess handelt, informieren Sie sich bitte regelmäßig in den (lokalen) Medien und auf dieser Website.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte („Versichertenkarte“) zur Impfung mit. Diese erleichtert die Aufnahme Ihrer Personalien und dient nicht der Abrechnung der Impfleistung.
Ab dem 25. Januar können Sie online oder per Telefon einen Termin zur Corona-Impfung in den Impfzentren buchen, so lange Sie zur anspruchsberechtigten Gruppe gehören. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Sie benötigen in jedem Fall Ihren Personalausweis (oder einen anderen Lichtbildausweis).
Bitte bringen Sie darüber hinaus Ihre elektronische Gesundheitskarte („Versichertenkarte“) zur Impfung mit. Diese erleichtert die Aufnahme Ihrer Personalien und dient nicht der Abrechnung der Impfleistung.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte auch Ihren Impfpass (Impfausweis, Impfbuch) oder Medikationsplan mit, damit die Corona-Schutzimpfung dort vermerkt werden kann.
Ein Impfzentrum ist eine zentrale Stelle, in der Menschen sich gegen eine COVID-19-Infektion impfen lassen können. Diese Zentren sollen den Start der Massenimpfung erleichtern. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Die Impfzemtren sind Einrichtungen des Landes NRW. Unterstützt werden diese dabei von den Kreisen bzw. kreisfreien Städten und der KVWL. Die Kreise / kreisfreien Städte kümmern sich um die Organisation und Logistik, die KVWL übernimmt die medizinische Tätigkeit - das Impfen an sich. Hierzu gehören auch die Aufklärung und Dokumentation durch den Arzt.
Selbstverständlich geht auch in den Impfzentren jeder Impfung ein persönliches Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt voraus, in dem Sie eventuelle Fragen oder Unklarheiten besprechen können. Erst wenn der zuständige Arzt Ihre Impffähigkeit festgestellt hat, können Sie geimpft werden.
In Westfalen-Lippe sind 27 Impfzentren an folgenden Standorten eingerichtet worden:
- Stadt Bielefeld – Stadthalle Bielefeld
- Stadt Bochum – RuhrCongress
- Kreis Borken – Interkommunaler Bauhof Velen
- Kreis Bottrop – Industriegebäude Südring
- Kreis Coesfeld – Gelände der Firma Wiesmann, Dülmen
- Stadt Dortmund – Warsteiner Music Hall
- Ennepe-Ruhr-Kreis – ehem. ALDI-Markt, Kölner Str., Ennepetal
- Stadt Gelsenkirchen – Emscher-Lippe-Halle
- Kreis Gütersloh – ehem. Militärflughafen / NAAFI-Shop
- Stadt Hagen – Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen
- Kreis Hamm – Sportzentrum Friedensschule
- Stadt Herne – Sporthalle Gysenberg
- Kreis Herford – Industriegebiet Bustedt-Enger-Hiddenhausen (ehem. ALNO)
- Hochsauerlandkreis – Konzerthalle Olsberg
- Kreis Höxter – Stadthalle Brakel
- Kreis Lippe – Lipperlandhalle / Phoenix Contact Arena, Lemgo
- Kreis Minden-Lübbecke – Sporthalle Unterlübbe
- Märkischer Kreis – Historische Schützenhalle Lüdenscheid
- Stadt Münster – Münsterlandhalle
- Kreis Olpe - Gewerbegebiet Ennest, Attendorn
- Kreis Paderborn – Stadthalle Salzkotten
- Kreis Recklinghausen – Leichtbauhalle Konrad-Adenauer-Platz, Recklinghausen
- Kreis Siegen-Wittgenstein – ehem. Baumarkt, Eiserfelder Str., Siegen
- Kreis Soest - Firma Eaton - CEAG Notlichtsysteme GmbH, Senator-Schwartz-Ring, Soest
- Kreis Steinfurt – Flughafen FMO
- Kreis Unna – Kreissporthalle Unna
- Kreis Warendorf – Betriebshof AWG, Ennigerloh
Mobile Impfteams kümmern sich um die Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen nicht in die Impfzentren kommen können. Mobile Impfteams sind an den Impfzentren angesiedelt und werden auch von diesen gesteuert.
Nein, die Impfungen werden von den Pflegeheimen – ggfs. in Absprache mit den betreuenden Ärzten – organisiert. Für den Fall, dass eine Patientenverfügung bzw. eine Betreuungsvollmacht vorliegt, wird das Personal der Einrichtung auf Sie zukommen.
Zu Beginn der Impfung noch nicht. Da der Impfstoff erst nach und nach produziert wird, reicht er anfangs nicht aus, um alle Arztpraxen damit auszustatten. Hinzu kommt, dass einzelne Impfstoffe speziell gelagert werden müssen, was nicht in allen Praxen möglich ist.
Sobald ausreichend Impfstoff verfügbar ist, der auch in den niedergelassenen Praxen verarbeitet werden kann, können sich Patienten auch bei ihrem Hausarzt gegen das Coronavirus impfen lassen. Wir informieren Sie rechtzeitig auf dieser Website.