Aktuelles
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Endgültige Impfempfehlung zu COVID-19 liegt vor: Was die STIKO empfiehlt
Die Ständige Impfkommission hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen. Danach wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Für gesunde Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Impfempfehlung mehr.
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COVID-19-Impfungen nun in der Regelversorgung – höhere Vergütung der Impfung gegen Influenza
Die COVID-19-Schutzimpfungen sind ab sofort auch in Westfalen-Lippe Bestandteil der regionalen Impfvereinbarung. Die KVWL hat mit der GKV eine Einigung über die Vergütung der COVID-19-Impfungen erzielt und in diesem Zusammenhang auch über weitere Anpassungen der regionalen Impfvereinbarung verhandelt.
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Letzte Corona-Sonderregelungen laufen aus
Viele Corona-Sonderregelungen für die ambulante Versorgung sind bereits in den vergangenen Monaten ausgelaufen; die letzten treten am 7. April 2023 außer Kraft. Damit entfällt u. a. die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für Besucher und Patienten in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen.
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Änderungen bei den GOP 32851 und 32816 EBM
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 638. Sitzung folgenden Beschluss gefasst: Die Vergütung des Nukleinsäurenachweises des beta-Coronavirus SARSCoV-2 nach der GOP 32816 EBM wird ab 1. April 2023 abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär.
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Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Arztpraxen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Das bedeutet unter anderem, dass Beschäftigte in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ab sofort keine Corona-Schutzmaske mehr tragen müssen.
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Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten"
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem heutigen Montag nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst.
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