Aktuelles
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Änderungen bei den GOP 32851 und 32816 EBM
Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 638. Sitzung folgenden Beschluss gefasst: Die Vergütung des Nukleinsäurenachweises des beta-Coronavirus SARSCoV-2 nach der GOP 32816 EBM wird ab 1. April 2023 abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär.
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Keine Maskenpflicht mehr für Beschäftigte in Arztpraxen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Das bedeutet unter anderem, dass Beschäftigte in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen ab sofort keine Corona-Schutzmaske mehr tragen müssen.
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Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten"
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem heutigen Montag nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst.
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Abrechnung Coronaimpfung: kein neues Feld für die Angabe der ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘
Bitte beachten Sie im Zuge Ihrer Abrechnung von Corona-Schutzimpfungen, dass ab dem 1. Januar 2023 die ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘ entgegen unserer Mitteilung im Dezember 2022 weiterhin im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) anzugeben ist.
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Geänderte Abrechnungsfristen und Anspruchsberechtigung gemäß der Coronavirus-Testverordnung
Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) des Landes NRW sind erneut angepasst worden. Daraus ergibt sich für Sie Wichtiges bezüglich der Fristen zur Abrechnung erbrachter Leistungen nach der TestV. In Nordrhein-Westfalen endet die Isolierung ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Demzufolge können ab dem 30. November 2022 keine Bürgertests zur Beendigung der Isolierung mehr abgerechnet werden.
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Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel: Letzter Bestelltermin 20. Dezember
COVID-19-Impfstoff wird auch zwischen Weihnachten und Neujahr an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Bestellung sei in dieser Zeit allerdings nicht möglich, teilte das Bundesministerium für Gesundheit mit. Deshalb sollten Praxen bereits vor Weihnachten ihre Bestellungen für die kommenden zwei Wochen – getrennt auf zwei Rezepten – aufgeben.
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