Aktuelles
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Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung weiter bis Ende März 2023 möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30. November 2022 ausgelaufen. Nun gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden.
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Kleinkinderimpfstoff: Vakzin von BioNTech/Pfizer nun bestellbar – Impfungen mit Moderna noch nicht möglich
Der COVID-19-Impfstoff für Säuglinge und Kleinkinder von BioNTech/Pfizer kann ab sofort bestellt werden. Eine erste Auslieferung an die Arztpraxen erfolgt in der Woche ab 7. November, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte. Eine erste Auslieferung an die Arztpraxen erfolgt in der Woche ab 7. November, wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilte.
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Gruppenangebot für von der Corona-Pandemie betroffene Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben seit Längerem – bedingt durch die Corona-Pandemie – erhebliche Einschränkungen in ihrem Alltag hinnehmen müssen. Verschiedene Faktoren haben dazu geführt, dass die Kinder und Jugendlichen aus ihrem gewohnten Alltag herausgerissen wurden und oft keine Struktur mehr hatten. Im Verlauf der Pandemie sind bei vielen Heranwachsenden sekundäre Krankheitslasten beobachtet worden. Damit sich diese nicht zu ernsthaften Erkrankungen auswachsen, hat die KVWL ein niedrigschwelliges, präventives und altersgerechtes Gruppenangebot auf den Weg gebracht.
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Wichtige Änderungen in der Abrechnung von COVID-19-Impfungen / FFP2-Maskenpflicht für Patienten in Arzt- und Psychotherapiepraxen
Am Freitag wurde das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem eine Änderung in § 13 Absatz 5 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie eine gleichlautende Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung. Daraus ergeben sich unter anderem eine neue Abrechnungssystematik für COVID-19-Impfungen ab dem 1. Oktober 2022 sowie Änderungen zur Maskenpflicht in Arzt- und Psychotherapiepraxen.
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Praxisplakat zur FFP2-Maskenpflicht ab dem 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen in Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen. Eine einfache OP-Maske reicht nicht mehr aus. Da diese Regelung nach unserem Eindruck nur sehr unzureichend in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, werden wir unsere diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit noch einmal intensivieren. Zudem unterstützen wir Sie mit einem Plakat zum Downloaden und Ausdrucken.
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Omikron-Variante: STIKO empfiehlt angepasste Impfstoffe für Auffrischimpfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der entsprechende Beschlussentwurf ist am Dienstag in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
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