Aktuelles
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Hausärzte können Paxlovid direkt abgeben - Regelung gilt vorerst bis Ende September
Hausärzte können das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 ab sofort auch direkt an ihre Patienten abgegeben. Möglich ist eine Bevorratung von bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis. Mit der direkten Abgabe des vom Bund beschafften antiviralen Arzneimittels durch Hausärzte will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erreichen, dass Paxlovid so schnell wie möglich nach Symptombeginn verabreicht werden kann.
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Neue STIKO-Empfehlung: Zweite Booster-Impfung ab 60 Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun offiziell eine zweite Corona-Auffrischimpfung auch für Menschen ab 60 Jahren. Menschen in dieser Altersgruppe und im Alter ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sollten einen weiteren Booster erhalten, heißt es in einer STIKO-Mitteilung.
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Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon möglich
Vertragsärztinnen und -ärzte können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort wieder telefonisch krankschreiben: für sieben Tage. Eine Verlängerung um weitere sieben tage ist möglich. Die Sonderregelung ist befristet bis zum 30. November.
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Haltbarkeit von Novavax-Impfstoff noch nicht verlängert
Die Entscheidung über eine längere Haltbarkeit des COVID-19-Impfstoffes von Novavax steht noch aus. Impfstoffdosen, die demnächst das Verfalldatum erreichen, sollen deshalb dann sachgerecht entsorgt werden. Darauf wies das Bundesgesundheitsministerium hin.
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Neue Symbolnummern, angepasste Vergütung: Das müssen Sie über die geänderte Corona-Testverordnung (TestV) wissen!
Sowohl am 30. Juni 2022 als auch am 1. Juli 2022 sind Änderungen der Coronavirus-Testverordnung (TestV) in Kraft getreten. Wir informieren Sie ausführlich darüber, nennen Ihnen neue Symbolnummern und Hinweise zur angepassten Vergütung.
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Neue Testverordnung: KVWL empfiehlt Praxen, vorerst keine Bürgertests vorzunehmen
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Corona-Testverordnung (TestV) geändert. Die neuen Regelungen gelten seit dem 30. Juni 2022. Änderungen gibt es u. a. beim anspruchsberechtigten Personenkreis für Bürgertestungen, die auch nicht mehr für alle kostenfrei sind, sowie bei der Vergütung von Abstrichleistungen und der Erstattung von PoC-Sachkosten. Die KVWL gibt deshalb eine deutliche Empfehlung ab.
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