Abrechnung Coronaimpfung: kein neues Feld für die Angabe der ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘
Hilfestellung zur Abrechnung der Impfleistungen nach der CoronaImpfV

Bitte beachten Sie im Zuge Ihrer Abrechnung von Corona-Schutzimpfungen, dass ab dem 1. Januar 2023 die ‚Stellung der Impfung in der Impfserie‘ entgegen unserer Mitteilung im Dezember 2022 weiterhin im freien Begründungstext (Feldkennung 5009) anzugeben ist. Ein neues Feld wurde hierfür nicht in der Datensatzbeschreibung angelegt. Eine Hilfestellung zur Abrechnung der Impfleistungen nach der CoronaImpfV bietet Ihnen unser Corona-Impfleitfaden.
Weitere Informationen zur Abrechnung von Corona-Schutzimpfungen
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Coronavirus-Schutzimpfungen: Abrechnungs-Leitfaden Vertrags- und Betriebsärzte
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Impfen in den PraxenAuf dieser Seite haben wir alle für Sie relevante Informationen zur Bestellung, Dokumentation, Abrechnung und Informationen zu den Impfstoffen bereitgestellt.
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Hinweise zur Abrechnung