Änderungen bei den GOP 32851 und 32816 EBM
Anpassung der Vergütung zum 1. April 2023 und Klarstellung des Leistungsinhaltes rückwirkend zum 1. Januar 2023

Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 638. Sitzung folgenden Beschluss gefasst: Die Vergütung des Nukleinsäurenachweises des beta-Coronavirus SARSCoV-2 nach der GOP 32816 EBM wird ab 1. April 2023 abgesenkt, erfolgt aber weiterhin extrabudgetär.
Mit dem Ende der besonderen Rahmenbedingungen wird die Bewertung der GOP 32816 für den Nukleinsäurenachweis des beta-Coronavirus-SARS-CoV-2 auf die im EBM im Grundsatz geltende Bewertung von 19,90 Euro (bisher 27,30 Euro) für einen direkten Erregernachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik abgesenkt.
Die Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeinsendung entfällt als Abrechnungsvoraussetzung.
Der Beschluss des BA umfasst eine weitere Änderung bei der GOP 32851 EBM: Mit dem Austausch des „und“ durch ein Komma in der Aufzählung der viralen Erreger „Enteroviren und Coronaviren“ wird klargestellt, dass die Abrechnungsbestimmung „je Erreger“ jeweils getrennt auf die Untersuchung von Enteroviren und von Coronaviren anzuwenden ist.
Die weiteren Details des Beschlusses finden Sie auf der Internetseite des BA.