Ärztliche Versorgung von ukrainischen Geflüchteten in Westfalen-Lippe

Arzt hat junge Frau geimpft
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Viele Menschen flüchten vor dem Krieg in der Ukraine in die angrenzenden Nachbarstaaten, aber auch nach Deutschland und Westfalen-Lippe. Diese Menschen müssen ärztlich versorgt und ggfs. auch gegen COVID-19 geimpft werden. Leider fehlt im Moment noch eine klare Verfahrensanweisung zur medizinischen Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer seitens des Bundesgesundheitsministeriums. Auch auf Landes- bzw. kommunaler Ebene sind die Gespräche über die Abrechnung und Kostenerstattung der ambulanten Behandlung dieser Personengruppe noch nicht abgeschlossen. Allerdings duldet die humanitäre Hilfe in diesen Fällen keinen Aufschub!

Behandlung und Kostenerstattung

Bis die Details der Abrechnung und Kostenerstattung der ambulanten Behandlung geklärt sind, bitten wir Sie, Geflüchtete aus der Ukraine kostenfrei zu behandeln. Bitte dokumentieren Sie diese Behandlungsfälle zunächst formlos.

Verordnung von Arzneimitteln

Auch bei Arzneimittelverordnungen ist die Frage der Kostenerstattung noch nicht geklärt. In der Konsequenz können Arzneimittel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine im Moment nur auf Privatrezept verordnet werden. Wir hoffen in diesen Fällen auf die unbürokratische Unterstützung der Apothekerinnen und Apotheker in Westfalen-Lippe.

Corona-Impfung und -testung

Für Menschen aus der Ukraine, die bei uns Zuflucht suchen, gelten sowohl die CoronaImpfV als auch die TestV uneingeschränkt. Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik und somit gemäß § 1 Ab- satz 1 Nr. 2 Coronavirus-Impfverordnung auch einen Anspruch auf die Impfung gegen das Coronavirus.

Viele Ukrainer sind mit Corona-Impfstoffen immunisiert, die in der EU bislang nicht anerkannt sind (zum Beispiel Sputnik V, Sinovac). Im Zweifel beginnen Sie bitte eine neue Impfserie nach dem STIKO-Schema mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff. Bitte dokumentieren Sie die Impfung als erste Impfung.

Darüber hinaus haben gemäß § 1 Absatz 2 Coronavirus- Testverordnung auch nicht GKV-Versicherte Anspruch auf Testungen.

Fehlende Ausweispapiere

Viele aus der Ukraine geflüchtete Menschen haben ihr gesamtes Hab und Gut zurücklassen müssen, nicht selten auch ihre Ausweispapiere. Da ein Ausweis aber unter anderem Voraussetzung für einen Coronatest laut TestV ist, befinden sie sich in einem zusätzlichen Dilemma, wenn sie zum Beispiel einen Behördenbesuch planen, um vorübergehende Personaldokumente zu beantragen. Auch hier bitten wir Sie um eine im Rahmen der Möglichkeiten unbürokratische Unterstützung der Kriegsflüchtlinge!