Praxisplakat zur FFP2-Maskenpflicht ab dem 1. Oktober

Ab dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen in Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen. Eine einfache OP-Maske reicht nicht mehr aus. Da diese Regelung nach unserem Eindruck nur sehr unzureichend in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, werden wir unsere diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit noch einmal intensivieren.
Zudem unterstützen wir Sie mit Praxisplakaten zum Downloaden und Ausdrucken, mit dem Sie Ihre Patientinnen und Patienten auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske hinweisen können.