Aktuelles
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Wichtige Änderungen in der Abrechnung von COVID-19-Impfungen / FFP2-Maskenpflicht für Patienten in Arzt- und Psychotherapiepraxen
Am Freitag wurde das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält unter anderem eine Änderung in § 13 Absatz 5 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie eine gleichlautende Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung. Daraus ergeben sich unter anderem eine neue Abrechnungssystematik für COVID-19-Impfungen ab dem 1. Oktober 2022 sowie Änderungen zur Maskenpflicht in Arzt- und Psychotherapiepraxen.
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Praxisplakat zur FFP2-Maskenpflicht ab dem 1. Oktober
Ab dem 1. Oktober müssen grundsätzlich alle Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen in Arztpraxen eine FFP2-Maske tragen. Eine einfache OP-Maske reicht nicht mehr aus. Da diese Regelung nach unserem Eindruck nur sehr unzureichend in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde, werden wir unsere diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit noch einmal intensivieren. Zudem unterstützen wir Sie mit einem Plakat zum Downloaden und Ausdrucken.
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Omikron-Variante: STIKO empfiehlt angepasste Impfstoffe für Auffrischimpfungen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Auffrischimpfungen ab zwölf Jahren vorzugsweise einen an die Omikron-Variante angepassten bivalenten mRNA-Impfstoff einzusetzen. Der entsprechende Beschlussentwurf ist am Dienstag in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.
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Lauterbach: Praxen können BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff bestellen – KBV warnt vor erneutem Chaos
Nach der Zulassung des an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepassten COVID-19-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer zum Boostern will das Bundesgesundheitsministerium in Kürze mit der Auslieferung beginnen. Ärzte sollten daher davon ausgehen, ihre Bestellung in mehreren Lieferungen zu erhalten. Das kritisiert die KBV.
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BMG kündigt Impfstoff-Nachlieferung an
Nach den Startschwierigkeiten bei der Auslieferung des an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffes hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Nachlieferung angekündigt. Praxen, deren Bestellungen für diese Woche gekürzt wurden, sollen die noch fehlenden Impfstoffdosen bis Freitag erhalten. Die Bestellfrist für die nächste Impfstoff-Runde endet heute Mittag.
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Praxen erhalten für diese Woche deutlich weniger Impfstoffe – Bestellregelung vom 19. bis 25.September 2022
Der neue an die Omikron-Variante BA.1 angepasste COVID-19-Impfstoff wird nicht in dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugesagten Umfang ausgeliefert. Arztpraxen erhalten jetzt deutlich weniger Impfstoffdosen, als sie für diese Woche bestellt haben. Die KBV übt deutliche Kritik.
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