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BMG kündigt Impfstoff-Nachlieferung an
Nach den Startschwierigkeiten bei der Auslieferung des an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffes hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Nachlieferung angekündigt. Praxen, deren Bestellungen für diese Woche gekürzt wurden, sollen die noch fehlenden Impfstoffdosen bis Freitag erhalten. Die Bestellfrist für die nächste Impfstoff-Runde endet heute Mittag.
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Praxen erhalten für diese Woche deutlich weniger Impfstoffe – Bestellregelung vom 19. bis 25.September 2022
Der neue an die Omikron-Variante BA.1 angepasste COVID-19-Impfstoff wird nicht in dem vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zugesagten Umfang ausgeliefert. Arztpraxen erhalten jetzt deutlich weniger Impfstoffdosen, als sie für diese Woche bestellt haben. Die KBV übt deutliche Kritik.
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BA.1-Impfstoffe: Abweichende Produktbezeichnungen bei ersten Auslieferungen
Die Unternehmen BioNTech/Pfizer und Moderna habendarüber informiert, dass Faltschachteln und Durchstechflaschen der neu zugelassenen variantenangepassten COVID-19-Impfstoffe Produktbezeichnungen tragen, die nicht mit den Bezeichnungen aus der Fachinformation übereinstimmen. Die Beschriftung ist außerdem durchgängig auf Englisch.
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EMA gibt grünes Licht – Praxen können BA.1-Impfstoff bestellen
Grünes Licht der EMA: Arztpraxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat am vergangenen Donnerstag den Weg für die Impfstoffe freigemacht. Jetzt muss noch die EU-Kommission final über die Zulassung entscheiden, das gilt jedoch als Formsache.
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Zulassung der BA.1-Impfstoffe für diese Woche erwartet – Praxen können danach sofort bestellen
Die an die BA.1-Variante angepassten bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna werden voraussichtlich noch Ende dieser Woche für Auffrischimpfungen zugelassen. Sie können beide Vakzine dann sofort bestellen. Die Auslieferung an die Praxen erfolgt spätestens ab dem 12. September, eventuell schon früher, wie das Bundesgesundheitsministerium am Montag bekanntgab.
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Hausärzte können Paxlovid direkt abgeben - Regelung gilt vorerst bis Ende September
Hausärzte können das oral anwendbare antivirale Medikament Paxlovid zur Behandlung von COVID-19 ab sofort auch direkt an ihre Patienten abgegeben. Möglich ist eine Bevorratung von bis zu fünf Therapieeinheiten je Arztpraxis. Mit der direkten Abgabe des vom Bund beschafften antiviralen Arzneimittels durch Hausärzte will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erreichen, dass Paxlovid so schnell wie möglich nach Symptombeginn verabreicht werden kann.
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