Impfen durch mobile Teams

Dezentrale Impfung durch mobile Teams
Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen gehören zur ersten Gruppe, welche eine Impfung mit den COVID-Impfstoffen erhält. Um diese Gruppe effizient impfen zu können, erfolgen diese Impfungen dezentral im Regelfall durch niedergelassene Ärzte, die die Einrichtung auch heute schon betreuen, z. B. der betreuende Arzt nach § 119 b SGB V.
Die Impfungen werden in den Einrichtungen durch mobile Teams durchgeführt. Die mobilen Teams handeln im Auftrag des jeweiligen Impfzentrums vor Ort und nehmen die vom Land übertragene Aufgabe der Impfung der Bewohner wahr. Daher müssen z. B. auch niedergelassene Ärzte, die eine Einrichtung schon als Heimarzt nach § 119b SGB V betreuen, zunächst den vertraglichen Regelungen zum mobilen Impfen zustimmen.
Achtung! Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat festgelegt, dass ab sofort für den Zeitraum 22.01. bis 31.01.2021 keine Bestellungen für Erstimpfungen in Pflegeheimen veranlasst werden können. In diesem Zeitraum können nur Bestellungen für erforderliche Zweitimpfungen geliefert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorbestellung des Impfstoffs mindestens sechs Tage vor dem Liefertermin erfolgen muss. Für Änderungen innerhalb dieser sechs Tage müssen Sie sich an die Koordinierungseinheiten der entsprechenden Kreise und Städte wenden, da eine Änderung durch die KVWL nun nicht mehr möglich ist.
Schritt für Schritt-Anleitung für Pflegeheime
- Das Pflegeheim registriert sich über den unten stehenden Link (siehe Reiter Registrierung für Pflegeheime)
- Das Pflegeheim erhält erste Unterlagen nach der Registrierung inkl. einen Bestelllink für den Impfstoffbedarf.
- Das Pflegeheim sucht sich einen oder mehrere Impfärzte für die Einrichtung und bereitet den Impftermin mit Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen (nach Rücksprache mit dem Impfarzt) vor.
- Das Pflegeheim bestellt seinen Impfstoff über den Bestelllink und gibt den Namen, die E-Mail-Adresse und die lebenslange Arztnummer des Impfarztes mit an.
- Das Pflegeheim erhält eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail.
- Fünf Tage vor dem angegebenen Lieferdatum leitet die KVWL die Impfstoffbestellungen an die Koordinierungseinheit des Kreises/der Stadt weiter. Eine Änderung ist nun nicht mehr über die KVWL möglich.
- Das Pflegeheim und der Impfarzt erhalten eine Bestätigung der Weiterleitung ihrer Bestellung an die Koordinierungseinheit. Zusätzlich erhält der Arzt weitere Informationsunterlagen per E-Mail.
- Der Arzt registriert sich über den per E-Mail geschickten Link um den Honorarvertrag zu erhalten.
- Das Pflegeheim wird einen Tag vor dem Liefertermin vom Spediteur kontaktiert.
- Am Impftag liefert der Spediteur bis 12 Uhr den Impfstoff an die annahmeberechtigten Personen des Pflegeheims. Hierfür kontaktiert der Spediteur das Pflegeheim eine Stunde vor Lieferung.
- Für die RKI Datenlieferung werden zusätzlich Informationen per E-Mail versandt.
- Der Impfarzt meldet die Stunden, die er im Pflegeheim geimpft hat an die KVWL.
Die Honorierung erfolgt auf Stundenbasis, sowohl für den Arzt als auch die unterstützende (vom Arzt mitgebrachte) MFA. Die MFA werden nicht von der KVWL angestellt, der Arzt enthält eine Entschädigung für deren Einsatz. Die Vergütung der MFA ist dann im Binnenverhältnis zu regeln.
Nach Durchführung der Impfung rechnet der Arzt auf Stundenbasis über die KVWL seine Aufwände ab und bekommt diese erstattet. Nutzen Sie bitte zur Stundendokumentation die folgende PDF. Hinweis: Mitglieder der KVWL dokumentieren ihre Stunden bitte ab Mitte Januar direkt im Mitgliederportal.
Teilen Sie uns bitte je nach Kreiszugehörigkeit über untenstehende Links mit, ob und welche Ärzte sich bereit erklärt haben, die COVID-Impfung in Ihrer Einrichtung durchzuführen. Auch wenn Ihnen kein Arzt zur Verfügung steht, bitten wir um eine Registrierung mit Ihren erweiterten Kontaktdaten sowie der Information, dass Sie noch keinen betreuenden Arzt haben. Wir werden in diesem Fall in Kooperation mit dem regionalen Impfzentrum einen Arzt zur Impfung in Ihrer Einrichtung organisieren.
Hier finden Sie die entsprechenden Formulare in alphabethischer Reihenfolge:
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in BIELEFELD
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in BOCHUM
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS BORKEN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in BOTTROP
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS COESFELD
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in DORTMUND
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im ENNEPE-RUHR-KREIS
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in GELSENKIRCHEN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS GÜTERSLOH
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in HAGEN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in HAMM
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS HERFORD
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in HERNE
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im HOCHSAUERLANDKREIS
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS HÖXTER
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS LIPPE
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im MÄRKISCHEN KREIS
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS MINDEN-LÜBBECKE
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen in MÜNSTER
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS OLPE
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS PADERBORN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS RECKLINGHAUSEN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS SIEGEN-WITTGENSTEIN
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS SOEST
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS STEINFURT
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS UNNA
- KVWL-Online-Abfrage: Pflegeeinrichtungen im KREIS WARENDORF
FAQ Impfung in Pflegeheimen
Sie können jederzeit einen erneuten Impftermin organisieren. Sprechen Sie sich mit dem impfenden Arzt direkt ab und geben unter dem bekannten Link eine Bestellung ab.
Wichtig: Bitte unterscheiden Sie bei der Bestellung immer zwischen erster und zweiter Impfung. Bestellen Sie nicht bei einer zweiten Impfung für weitere erste Impfungen mit, dies muss getrennt bestellt werden. Selbstverständlich können Sie aber den gleichen Liefertag in den beiden Bestellungen auswählen.
Nach erfolgter Erstimpfung besteht die Möglichkeit, einen Impftermin für die zweite Impfung (mindestens 21 Tage nach erfolgter Erstimpfung) für die Einrichtung gemeinsam mit dem betreuenden Ärzten festzulegen. Die notwendigen Impfdosen für die Einrichtung werden unter Angabe des Liefertermins und der Kontaktdaten des impfenden Arztes/der impfenden Ärzte unter dem bekannten Link über die Bestellplattform bestellt.
Es wird dringend darum gebeten, die Bestellung der Impfstoffdosen für die Folgeimpfung erst nach erfolgter Erstimpfung aufzugeben.
Sie bestellen nicht die Impfstoffdosen, sondern geben bei der KVWL die Anzahl der zu impfenden Personen an. Bitte geben Sie für die zweite Impfung die Anzahl an Personen an, die bei der ersten Impfung geimpft wurden.
Das Ministerium berechnet, wie viele Vials Sie erhalten.
Wichtige Dokumente zum Download
Hinweis für den Impfarzt: Bitte fertigen Sie den Anamnese- und Einwilligungsbogen sowie das Aufklärungsmerkblatt und die Impfbescheinigung in zweifacher Ausführung an (eine Version für die KVWL und die zweite Version zum Verbleib beim Patienten).