Impfen durch Nichtvertrags-Zahnärzte
Impfen durch niedergelassene Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen
Abrechnungsverfahren
Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) zum 25.05.2022 können niedergelassene Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) abrechnen. Die Coronavirus-Impfverordnung sieht vor erstmaliger Abrechnung der Leistungen eine Registrierung der Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, vor. Die Unterlagen zur Registrierung können Sie per Mail anfordern: abrechnung-oegd@kvwl.de. Wir stellen Ihnen diese zeitnah zur Verfügung
Abrechnungsprozess – Schritt für Schritt
- Vor erstmaliger Abrechnung ist eine Registrierung bei der KVWL nötig. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Datenblatt.
- Übermittlung des elektronisch ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Datenblattes sowie der erforderlichen Nachweise per Fax an 0231 9432 80222 oder postalisch an die dort angegebene Adresse (vorab gerne an abrechnung-oegd@kvwl.de)
- Zur Abrechnung sind folgende Informationen zu beachten:
- Erstellen Sie am Monatsende eine csv-Datei; beachten Sie dabei die zutreffende Satzart: Ab 25.05.2022: Aufbaubeispiele Abrechnungsdatei nach der Coronavirus-Impfverordnung
- Die Datei wird anschließend über das Cryptshare-Verfahren (Kurzanleitung Cryptshare Impfverordnung) bei der KVWL hochgeladen.
- Im Anschluss erhalten Sie eine automatisierte Rückmeldung, ob die Datei fehlerfrei verarbeitet werden kann per E-Mail.