Impfen durch Nichtvertrags-Zahnärzte

Impfen durch niedergelassene Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen

Abrechnungsverfahren

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) zum 25.05.2022 können niedergelassene Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) abrechnen. Die Coronavirus-Impfverordnung sieht vor erstmaliger Abrechnung der Leistungen eine Registrierung der Zahnärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, vor. Die Unterlagen zur Registrierung können Sie per Mail anfordern: abrechnung-oegd@kvwl.de. Wir stellen Ihnen diese zeitnah zur Verfügung

Abrechnungsprozess – Schritt für Schritt

  • Vor erstmaliger Abrechnung ist eine Registrierung bei der KVWL nötig. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Datenblatt.
  • Übermittlung des elektronisch ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Datenblattes sowie der erforderlichen Nachweise per Fax an 0231 9432 80222 oder postalisch an die dort angegebene Adresse (vorab gerne an abrechnung-oegd@kvwl.de)
  • Zur Abrechnung sind folgende Informationen zu beachten:
  1. Anschreiben KVWL ImpfV – ab 25.05.2022
  2. Anlage Anschreiben KVWL ImpfV – ab 25.05.2022