Impfen durch ÖGD, beauftragte Dritte, Krankenhäuser, Einrichtungen

Abrechnungsverfahren für Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, und die von ihnen beauftragten Dritten, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V
Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) zum 01.09.2021 bzw. 16.11.2021 können auch Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, die von ihnen beauftragten Dritten (zusammen als „ÖGD“ bezeichnet), Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) abrechnen.
Die Coronavirus-Impfverordnung sieht vor erstmaliger Abrechnung der Leistungen eine Registrierung des ÖGD, der Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 SGB V, vor. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits im Rahmen der Corona-Testverordnung tätig sind.
Die Unterlagen zur Registrierung können Sie per Mail anfordern: abrechnung-oegd@kvwl.de. Wir stellen Ihnen diese zeitnah zur Verfügung.
Abrechnungsprozess – Schritt für Schritt
- Vor erstmaliger Abrechnung ist eine Registrierung bei der KVWL nötig. Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Datenblatt.
- Übermittlung des elektronisch ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Datenblattes sowie der erforderlichen Nachweise per Fax an 0231 9432 80222 oder postalisch an die dort angegebene Adresse (vorab gerne an abrechnung-oegd@kvwl.de)
- Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie von der KVWL eine individuelle Kennziffer, die sogenannte BAS-ID. Die erste Abrechnung können Sie frühestens nach Erhalt dieser BAS-ID einreichen.
- Zur Abrechnung sind folgende Informationen zu beachten:
Anlage Anschreiben KVWL ImpfV – ab 08.03.2022 ÖGD, KH-Einrichtungen
Anlage Anschreiben KVWL ImpfV – ab 16.11.2021 bis 07.03.2022 ÖGD, KH-Einrichtungen - Erstellen Sie am Monatsende eine csv-Datei; beachten Sie dabei die zutreffende Satzart:
Ab 01.11.2021: Aufbaubeispiele Abrechnungsdatei nach der Coronavirus-Impfverordnung
Ab 01.09.2021 bis 31.10.2021: Aufbaubeispiele Abrechnungsdatei nach der Coronavirus-Impfverordnung - Datei wird anschließend über das Cryptshare-Verfahren (Kurzanleitung Cryptshare Impfverordnung) bei der KVWL hochgeladen.
Im Anschluss erhalten Sie eine automatisierte Rückmeldung, ob die Datei fehlerfrei verarbeitet werden kann per E-Mail.
Wichtige Dokumente zur Abrechnung der ab dem 01.09.2021 erbrachten Leistungen
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Anlage Anschreiben KVWL ImpfV: ÖGD, KH-Einrichtungen(ab 08.03.2022)
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Anlage Anschreiben KVWL ImpfV : ÖGD, KH-Einrichtungen – ab 16.11.2021(16.11.2021 bis 07.03.2022)
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Datenblatt: Antrag auf Registrierung
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Ab 01.11.2021 - Aufbaubeispiele Abrechnungsdatei nach der Coronavirus-Impfverordnung
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Ab 01.09.2021: Aufbaubeispiel Abrechnungsdatei nach der Coronavirus-Impfverordnung
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Kurzanleitung Cryptshare Impfverordnung ab 15.11.2021