Informationen für Ihre Patienten
Zur weiteren Information und Aufklärung Ihrer Patienten empfehlen wir unter anderem die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA betreibt einen eigenen Youtube-Videokanal, der zahlreiche Informationsvideos enthält, die auch für Laien verständlich sind.
Das Land NRW hat ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer 0211 91 19 10 01 geschaltet.
Das RKI hält auf seiner Homepage spezielle Praxisplakate bereit, die Reisende in unterschiedlichen Sprachen über das Coronavirus informieren.
Darüber hinaus hat das RKI zwei Patienteninformationen zum Thema Coronavirus und Quarantäne in 14 Sprachen aufgelegt. Patienten und Angehörige erhalten hier wichtige Hinweise insbesondere zur häuslichen Isolierung.
Im Flyer „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung“ wird detailliert auf Hygieneregeln hingewiesen. Zudem geht es darum, wie der Kontakt zu den Angehörigen im Haushalt aussehen sollte. Weitere Abschnitte widmen sich der Abfallentsorgung sowie der Reinigung und der Desinfektion.
Der zweite Flyer „Häusliche Quarantäne: Flyer für Kontaktpersonen“ richtet sich an nicht erkrankte Personen, die sich nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in Quarantäne befinden. Er enthält Hinweise zur Quarantäne, zur medizinischen Versorgung und Unterstützungsangeboten, zum Beispiel in der Nachbarschaft. Auch Themen wie die seelische Gesundheit werden berührt.
Weitere Themen
Aufgrund zahlreicher Nachfragen von Eltern bei Haus- und Kinderärzten hat das NRW-Familienministerium klargestellt, dass die Verantwortung zur schriftlichen Bescheinigung der Symptomfreiheit ihrer Kinder bei Wiederaufnahme in die KiTa/Tagespflegeeinrichtung grundsätzlich den Eltern obliegt.
Zitat: „Sofern Kinder wegen COVID-19-Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind, erforderlich.
Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Leitung der Einrichtung oder eine Kindertagespflegeperson von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt wird. Den Eltern obliegt die Verantwortung, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ein Nachweis muss hierüber nicht erbracht werden.
Im Fall einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion und in meldepflichtigen Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz ist weiter eine ärztliche Bestätigung, dass die Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich.“
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen nicht selten eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. In welchen Fällen Ärzte eine AU-Bescheinigung ausstellen, finden Sie hier:
Grundsätzlich gilt:
- Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.
- Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde
Wichtiger Hinweis:
Sobald ein Patient, der bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.
Informationsmaterial für die Praxis
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COVID-19-Impfung Faktenblatt_mRNA
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Faktenblatt COVID-19 Impstoff: Vektorbasiert
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KBV_Schaubild Impfgruppen(Stand 17.03.2021)
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Schutz vor dem Coronavirus in Praxen – Plakat Handlungshilfe für Patienten
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Coronavirus Symptome – Praxisschild A3
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Coronavirus Symptome – Praxisschild A4
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Coronavirus (SARS-CoV-2): Infektionen vorbeugen – 10 wichtige Hygienetipps – Plakat
Wichtige Links zum Thema
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Zusammen gegen Corona - Bundesministerium für Gesundheit
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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - YouTube
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Coronavirus - Infektionsschutz _ BZgA
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Informationen für Reisende in verschiedenen Sprachen - RKI
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Häusliche Isolierung bei bestätigter Infektion - RKI
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Häusliche Quarantäne : Flyer für Kontaktpersonen - RKI