Long-COVID

Long-COVID: Vom Coronavirus genesen aber mit Langzeitfolgen

Arzt-Patienten-Gespräch Impfung
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Menschen mit der Diagnose Long-COVID sind von COVID-19 genesen und trotzdem krank: Sie klagen auch mehr als vier Wochen nachdem sie sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben über Symptome. Häufig berichten sie über Müdigkeit, Schmerzen und Kurzatmigkeit. Für diese gesundheitlichen Langzeitfolgen hat sich der Begriff Long-COVID-Syndrom etabliert. Es gibt nicht das eine Krankheitsbild: Die Symptome unterscheiden sich erheblich, treten einzeln oder zusammen mit anderen auf und dauern unterschiedlich lange an. Von den Menschen, die COVID-19 durchgemacht haben, behalten ungefähr 10 Prozent Beschwerden. 
In den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten steigt die Zahl der Long-COVID-/Post-COVID-Fälle: In Westfalen-Lippe wurden in der ersten Jahreshälfte 2021 rund 22.000 solcher Diagnosen gestellt.

Im Sommer 2021 haben Expertinnen und Experten verschiedener medizinischer Fachgesellschaften die „S1-Leitlinie Long-/Post-COVID“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) geschrieben. Die Leitlinie ist eine erste Empfehlung, wie gesundheitliche Corona-Spätfolgen zu diagnostizieren und behandeln sind. Die Leitlinie soll fortlaufend aktualisiert werden. 

Die Autorinnen und Autoren unterscheiden die Bezeichnungen Long-COVID-Syndrom und Post-COVID-Syndrom:

  • Long-COVID-Syndrom: wenn die Symptome der akuten COVID-19-Erkrankung mehr als vier Wochen lang andauern
  • Post-COVID-Syndrom: wenn die Symptome auch zwölf Wochen nach Beginn der Erkrankung nicht verschwunden sind

In der Leitlinie werden folgende vier Kategorien für die Diagnose vorgeschlagen:

  • Symptome, die aus der akuten COVID-19-Phase oder deren Behandlung fortbestehen 
  • Symptome, die zu einer neuen gesundheitlichen Einschränkung geführt haben
  • neue Symptome, die nach dem Ende der akuten Phase aufgetreten sind, aber als Folge der COVID-19-Erkrankung verstanden werden
  • Verschlechterung einer vorbestehenden Grunderkrankung

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) hat eine Grafik entwickelt, die die empfohlenen Behandlungswege (ambulant, stationär, rehabilitativ) aufzeigt. (Hier gelangen Sie zum PDF der Grafik.) 

Empfehlungen für die Behandlung von Long-COVID und Post-COVID auf Basis der S1-Leitlinie: 

Sie sehen hier Empfehlungen für Behandlungswege bei Long-COVID / Post-COVID auf basis der S1-Leitlinie.
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Post-COVID-19-Syndrom als besonderer Verordnungsbedarf

Das Post-COVID-19-Syndrom (ICD-10-Code: U09.9) ist als besonderer Versorgungsbedarf anerkannt. Verordnen Sie beispielsweise eine Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so werden die Kosten bei einer etwaigen Wirtschaftlichkeitsprüfung herausgerechnet. Die Details zur Heilmittelverordnung (Änderungen zum 01.07.2021) lesen Sie auf KVWL.de

Forschungs-Register um Long-COVID-Patienten erweitert – Weiterhin Arztpraxen für Datenerhebung gesucht

Das im vorigen Jahr gestartete ambulante COVID-19-Register zur Erforschung der Erkrankung ist um das Thema Long-COVID erweitert worden. Für die Datenerhebung werden weiterhin bundesweit Arztpraxen gesucht. Ärztinnen und Ärzte, die teilnehmen möchten, finden im Artikel zum „ABC-19-Register“ weiterführende Informationen.