Meldepflicht

Um eine Weiterverbreitung des Coronavirus zu verhindern, ist es wichtig, Erkrankungsfälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten.

Gemäß Eilverordnung des Bundesgesundheitsministeriums müssen Ärzte alle Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden. Die Meldepflicht bezieht sich auf alle Testverfahren. Positive Antigentests (auch so genannte Point-of-Care-Tests) sollen bei bestimmten Personengruppen durch einen PCR-Test bestätigt werden. Aber schon das positive Ergebnis eines Antigentests ist meldepflichtig.