Pressemitteilung
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So viel impfen wie möglich: Die Praxen schaffen das!
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zu einem geänderten Infektionsschutzgesetz im Allgemeinen und Auffrischungsimpfungen im Besonderen erklären die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Die Praxen schaffen das!
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KVWL gegen Kehrtwende bei Auffrischungsimpfungen
Die Öffentlichkeit debattiert wieder über das richtige Vorgehen bei der Booster-Impfung. Dabei haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe längst mit dem Impfen begonnen und legen ein beachtliches Tempo vor. Alleine in der vergangenen Woche wurden in Westfalen-Lippe rund 46.000 Auffrischungsimpfungen durchgeführt, eine Woche zuvor waren es noch rund 26.000.
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Auffrischungsimpfungen in Westfalen-Lippe gut angelaufen
Dortmund, 27.10.2021. Durchschnittlich 80.000 Corona-Impfungen führen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe pro Woche durch. Mehr als ein Drittel davon sind mittlerweile Auffrischungsimpfungen – Tendenz deutlich steigend. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begrüßt das Booster-Tempo in den Praxen.
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KVWL-Sprechstunde zum Thema Depressionen in Pandemiezeiten
Während die zahlreichen Lockdowns und Kontaktbeschränkungen mittlerweile Geschichte sind, erleben verstärkt auch bisher gesunde Menschen wiederholt depressive Phasen. Doch wie erkennt man eine Depression, was kann man dagegen tun und wann sollte man sich Hilfe holen? Antworten erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger in der ersten hybriden KVWL-Sprechstunde am Dienstag, 16. November.
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Minister Laumann: Denken Sie an Ihre Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus!
Rund 2,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger über 70 Jahren ab sofort Post: Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert mit einem Schreiben über die Notwendigkeit einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus.
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Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021: Wegfall der Maskenpflicht im Freien
Die Landesregierung passt die Corona-Schutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gelten ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
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