Asymptomatische Personen

Nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes haben einige Personengruppen Anspruch auf eine asymptomatische Testung.
Grundsätzlich gilt aber weiterhin: Es besteht keine Verpflichtung für Vertragsärztinnen und -ärzte, diese Tests bei asymptomatischen Personen durchzuführen. Es steht Ihnen frei, in Ihren Praxen nur symptomatische Patienten zu testen und zu behandeln. In diesem Fall empfehlen wir, darauf bereits am Eingang zu Ihrer Praxis deutlich hinzuweisen (Aushang, Plakat, Praxis-Homepage, etc.)
Wenn Sie asymptomatische Personen testen möchten: Organisieren Sie Test-Sprechstunden am Rande der regulären Sprechstundenzeiten oder stimmen Sie sich ggf. mit Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Nähe entsprechend ab.
Die wichtigsten Informationen zur Abrechnung von asymptomatischen Testungen finden sie hier.
Weitere Informationen zu den Bürgertestungen nach §4a (TestV) finden Sie hier.
Nehmen Sie am Meldeverfahren des Landes teil
Sofern Sie asymptomatische Testungen (Bürgertestungen, Kontaktpersonentestungen, …) durchführen, ist es erforderlich, dass Sie am Meldeverfahren des Landes teilnehmen und die jeweils getestete Person (mit Ausnahme des eigenes Praxispersonals) die Durchführung des Tests schriftlich oder elektronisch nach der Testdurchführung bestätigt.
Wichtige Dokumente zum Download
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat nach TestV ab ab 31.03.2022(gültig ab 31.03.2022)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat nach TestV ab ab 12.02.2022(gültig ab 12.02.2022)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat nach TestV(gültig 11.01.2022 bis 11.02.2022)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat nach TestV ab 18.12.2021(gültig 18.12.2021 bis 10.01.2022)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat nach TestV(gültig 13.11.2021 bis 17.12.2021)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen / Genesenenzertifikat / ärztliches Zeugnis nach TestV(gültig 11.10.2021 bis 12.11.2021)
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Coronatests bei asymptomatischen Personen nach TestV ab 01.07.2021(gültig 01.07.2021 bis 10.10.2021)