Testverfahren

Bannerbild: Teststreifen mit Testergebnis Covid 19
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PCR- oder Antigenverfahren? Die Nationale Teststrategie sieht Folgendes vor:

  • Antigentest bei rein präventiven Testungen von Mitarbeitenden, Betreuten/Patienten und Besuchern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen; dazu gehört auch das Praxispersonal.
  • PCR-Verfahren vorrangig bei Testungen von symptomatischen Personen, Risikogruppen und Gesundheitspersonal.

Die Priorisierung bei der Entscheidung für PCR- oder Antigenverfahren soll nach den zur Verfügung stehenden PCR-Kapazitäten erfolgen.

Positive Nachweise eines SARS-CoV-2-Erregers sind namentlich meldepflichtig. Sie müssen zudem durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Bitte beachten Sie: Nach der aktuell gültigen Coronavirus-Testverordnung entfällt der Anspruch auf einen PCR-Test zur Bestimmung der Virus-Variante. Ebenso gilt: Wer eine rote Meldung der Corona-Warn-App erhalten hat, hat keinen Anspruch mehr auf einen PCR-Test. Der Anspruch auf einen Bürgertest mittels PoC-Test bleibt jedoch bestehen.