Personen mit Corona-Warn-App

Die rote Warnung in der Corona-Warn-App signalisiert den Empfängern der Warnung, dass sie sich eine relevante Zeit in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten haben. Mit Änderung der Coronavirus-Testverordnung, welche am 12.02.2022 in Kraft getreten ist, besteht kein Anspruch mehr auf eine Testung aufgrund einer Meldung der Corona-Warn-App. Eine Abrechnung durch die Arztpraxis und die Veranlassung eines PCR-Tests ist somit nicht mehr möglich.
Unabhängig davon, ob eine Meldung der Corona-Warn-App vorliegt oder nicht, besteht weiterhin der Anspruch auf einen Bürgertest, allerdings mittels eines PoC-Antigentest und nicht mittels eines PCR-Tests. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person Anspruch auf einen Bestätigungs-PCR-Test
Die Testung ist am Tag 5 nach dem Kontakt am sinnvollsten. Testungen am Tag 1 - 3 nach einem Kontakt sind nicht anzuraten, weil das Virus auch bei Infizierten in dieser Zeit meist nicht nachweisbar ist. Eine Quarantäne ergibt sich nach der roten Warnung nur dann, wenn diese vom Gesundheitsamt/Ordnungsamt explizit angeordnet wird. Grundsätzlich soll die rote Warnung darüber hinaus den Betroffenen zu vernünftigem Verhalten (Rückzug, intensive Selbstbeobachtung etc.) anregen.
Abrechnung bis 31.12.2020
Anlass der Testung:
Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App
Abrechnung:
- Mit der Quartalsabrechnung
- SNR 97120 (Abstrich, 15,00 Euro)
- Keine Kennziffer 32006 eintragen!
- Keine SNR 88240 eintragen!
Kodierung:
- U99.0 G und Z11 G
Laborauftrag:
- Muster OEGD
- § 2 RVO Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App ankreuzen
- Telefonnummer des Patienten im Feld „Daten für das Gesundheitsamt“ eintragen
Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse schneller übermittelt werden. Die Testperson erhält dazu einen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Worauf Praxen achten sollten, damit das Verfahren funktioniert, fasst ein neues Infoblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.
- Nutzen Sie für die Testung auf SARS-CoV-2 ausschließlich die eigens für diese Testung entwickelten Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.
- Kopieren Sie auf keinen Fall das Auftragsformular. Der aufgedruckte QR-Code ist für jede Person individuell und kann nur einmal verwendet werden. Wird der QR-Code mehrmals verwendet, kann das Testergebnis nicht übermittelt werden.
- Achten Sie darauf, dass das Einwilligungsfeld zur Übermittlung des Testergebnisses in die Corona-Warn-App angekreuzt bzw. markiert ist, wenn die Testperson einverstanden ist. Ohne Einverständniserklärung wird der Befund nicht an die Corona-Warn-App übermittelt.
- Trennen Sie den unteren Teil des Auftragsformulars (Patientenabschnitt) ab, und händigen diesen dem Patienten aus. Erklären Sie, dass der QR-Code auf dem Formular in die Corona-Warn-App eingelesen werden muss, um das Testergebnis über die App zu erhalten.
- Denken Sie frühzeitig an die Nachbestellung der Auftragsformulare Muster 10C oder Muster OEGD.
Weiter Informationen hierzu finden Sie hier.
· Versicherte müssen zustimmen, wenn sie über das Testergebnis per App informiert werden wollen. Dafür setzt der Arzt ein Häkchen auf dem Formular 10C und OEGD. Ist das Häkchen gesetzt, darf das Labor die Daten an den App-Server übermitteln.
· Versicherte scannen den QR-Code, den sie von ihrem Arzt erhalten haben, ein. Dann wird ihnen das Testergebnis über die App zugestellt, sobald es verfügbar ist.
· Liegt ein positives Testergebnis vor, müssen Versicherte es aktiv über die App freigeben, damit andere App-Nutzer gewarnt werden können.
Weiter Informationen finden Sie auf der Seite des BMG.