Symptomatische Patienten

Da die Entnahme eines Abstrichs zum Nachweis des SARS-CoV2 bei symptomatischen Patienten bisher nicht gesondert vergütet werden konnte, hat die KVWL im Honorarverteilungsmaßstab eine Regionallösung geschaffen (siehe KVWL-Telegramm vom 17. September 2020). Diese stellt im vierten Quartal eine Vergütung in Höhe von 10 Euro bzw. samstags in Höhe von 15 Euro je Abstrich zusätzlich zur Versicherten-/Grund- und Vorhaltepauschale sicher.
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 525. Sitzung wird die Regelung der KVWL nun größtenteils in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) überführt. Ab dem 1. Oktober 2020 gilt Folgendes:
Die Entnahme eines Abstrichs bei Vorliegen eines begründeten Verdachts einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem etablierten PCR-Nachweis (GOP 32816, 32811) oder mit einem Antigennachweis (GOP 32779) kann mit der GOP 02402 (Wert rund 8 Euro) abgerechnet werden.
Eine Übersicht zu den Abrechnungsmöglichkeiten aller Testungsmöglichkeiten auf SARS-CoV-2 finden Sie hier.
Anlass der Testung: Krankheitssymptome
Abrechnung:
- Nach EBM mit der Quartalsabrechnung
- Versicherten-, Grund- oder Notfallpauschale
- GOP 02402 (Zusatzpauschale)
- Ggf. SNR 97044 (Zuschlag zur GOP 01410 EBM für den Besuch eines Kranken in angeordneter häuslicher Quarantäne)
- Symbolnummer 88240 für extrabudgetäre Vergütung
- Kennziffer 32006 (keine Belastung des Laborbudgets)
Laborauftrag:
- Muster 10c
- Diagnostische Abklärung ankreuzen (GOP 32816)
- Einverständnis ankreuzen
- Telefonnummer des Patienten in Feld „Daten für das Gesundheitsamt“ eintragen
RKI-Empfehlung zur Testung symptomatischer Patienten
Um eine Überlastung der Arztpraxen, Betreuungseinrichtungen und Labore in der Herbst- und Wintersaison zu vermeiden, hat das Robert Koch-Institut (RKI) die Testkriterien für symptomatische Patienten angepasst.
Demnach liegt der Fokus künftig auf Patienten mit schwerer oder sich verschlechternder respiratorischer Symptomatik. Sie sollen nach den Empfehlungen des RKI getestet werden – ebenso Patienten mit Geruchs- und Geschmacksstörungen sowie Infekt-Patienten mit Kontakt zu einem bestätigten Fall.
Patienten mit leichterer Symptomatik wie Schnupfen oder Halsschmerzen sollen dagegen nur getestet werden, wenn zusätzliche Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen Personen, die zu einer Risikogruppe gehören oder in einer Pflegeeinrichtung, Arztpraxis oder einem Krankenhaus tätig sind. Ein zusätzliches Kriterium kann auch der Kontakt zu vielen Personen, insbesondere zu Risikogruppen, sein (s. Kasten unten).
Leichte Erkrankung zu Hause auskurieren
Patienten mit leichter Erkrankung, die nicht getestet werden, sollten nach den Empfehlungen des RKI möglichst fünf Tage zu Hause bleiben, ihre Kontakte reduzieren und mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, bevor sie die häusliche Isolation verlassen. Diese Empfehlung gilt vor allem ab einer 7-Tages-Inzidenz im Landkreis von 35/100.000 Einwohnern. Bei sekundärer klinischer Verschlechterung wird eine sofortige Testung auf SARS- CoV-2 empfohlen.
Neues RKI-Schema zur Testung symptomatischer Patienten
- Schwere respiratorische Symptome (z. B. akute Bronchitis, Pneumonie, Atemnot oder Fieber) ODER
- Störung des Geruchs- und Geschmackssinns ODER
- Symptome und Kontakt (Kontaktperson 1) mit einem bestätigten COVID-19-Fall ODER
- Verschlechterung des klinischen Bildes nach anhaltenden akuten respiratorischen Symptomen ODER
- Akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND
- Zugehörigkeit zu Risikogruppe ODER
- Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus ODER
- nach Exposition, zum Beispiel Veranstaltungen mit unzureichender Einhaltung der AHA+L-Regeln ODER
- Kontakt zu Personen mit akuter respiratorischer Erkrankung (im Haushalt oder Cluster ungeklärter Ursache UND 7-Tages-Inzidenz > 35/100.000) ODER
- während Symptomatik Kontakt zu vielen Personen ODER
- weiterhin (prospektiv) enger Kontakt zu vielen Personen oder Risikopatienten