Schutzausrüstung

Fragen und Antworten rund um das Thema Schutzausrüstung
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die Schutzausrüstung.
Bitte beachten Sie, dass wir uns bemühen diese Informationen stets aktuell zu halten. Nach einem Jahr „Corona“ wissen wir aber, dass sich Informationen schnell ändern können. Besuchen Sie unsere Seite deshalb regelmäßig und nutzen Sie weitere Quellen, wie z. B. die Internetseite des RKI oder der KBV.
Die KVWL verteilt sowohl KN95- als auch FFP2-Masken. Diese hat der Bund vor dem 1. Oktober 2020 an die KVWL geliefert, zum Teil haben wurden sie auch von der KVWL selbst beschafft. Zum Zeitpunkt der Lieferungen bestanden aufgrund der weltweiten Produktionsengpässe besondere Zulassungsregelungen für Schutzmasken (s. unten).
Vor dem 1. Oktober 2020 galten vereinfachte Zulassungen. So konnten KN95-Masken ohne CE-Kennzeichnung geliefert werden. KN95 ist der chinesische Standard nach dem die dortigen Masken produziert und überprüft werden. In Europa gilt der vergleichbare Standard FFP2 bzw. FFP3. Da zunächst nicht genug FFP2-Masken verfügbar waren, wurden die KN95-Masken beschafft. Auch auf die CE-Kennzeichen durfte zwischenzeitlich verzichtet werden.
Ja, diese Masken können weiter genutzt werden, da der technische Standard vergleichbar ist. Die Filterwirkung wird bei KN95-Masken mit 95 Prozent angegeben, bei FFP2-Masken mit 94 Prozent. Die Prüfmethoden unterscheiden sich jedoch.
Ihnen wurde von der KVWL eine Maske geliefert, die kein CE-Kennzeichen trägt. Dies kann so in Ordnung sein, da die Masken aus den Lieferungen des Bundes vor Auslieferung an die KVWL vom TÜV oder einer vergleichbaren Organisation geprüft wurden. Da die Masken vor dem 1. Oktober 2020 an uns geliefert und damit in Verkehr gebracht wurden, können die Masken weiter verwendet werden.
Wenn Sie Zweifel haben, ob die Maske eine ausreichende Qualität hat, gehen Sie bitte wie folgt vor: Prüfen Sie, ob die Maske in der „Rapex-Liste“ geführt wird. Hier werden alle Produktrückrufe der EU aufgelistet.
Sollte die Maske hier zu finden sein, prüfen Sie bitte zunächst den Grund der Listung. Ist eine fehlende CE-Kennzeichnung der Grund für den Rückruf, kann es in Ihrem Ermessen liegen, dies zu ignorieren. Die meisten Masken in unserem Lager wurden vom TÜV geprüft, so dass die Maske trotz fehlender CE-Kennzeichnung den geforderten Standards entspricht.
Wenn in der Rapex-Liste auf mangelhafte Filterwirkung verwiesen wird, nutzen Sie die Maske bitte nur noch als MNS und bestellen bei uns neue Masken.
Wir prüfen für alle Masken vor Auslieferung, ob diese auf der Rapex-Liste stehen. Da Masken auch nach Auslieferung aus unserem Lager auf der Liste neu erscheinen können, empfehlen wir Ihnen, diese Liste regelmäßig auch selbst zu Rate zu ziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Masken gelagert haben und diese später nutzen wollen.
Eine komplette technische Prüfung einer Maske ist sehr aufwändig und teuer. Und eine solche Prüfung kann nur vom TÜV oder einer ähnlichen Prüforganisation vorgenommen werden. Die vom Bund gelieferten Masken wurden einem Prüfverfahren unterzogen und freigegeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Sie sollten sich die gelieferten Masken ansehen und überprüfen, ob diese in Ihrer Praxis eingesetzt werden können. Dichten die Masken gut ab? Ist das Material weich genug, um eine gute Abdichtung zu ermöglichen? Wie ist der Geruch der Maske?
Wenn Sie Zweifel hegen, liefern wir Ihnen gerne Masken aus einer anderen Charge.
Nein, das kann die KVWL leider nicht leisten. Gelegentlich erreichen die KVWL Anfragen, dass Masken mit gültigem CE-Kennzeichen oder anderen Kriterien geliefert werden sollen. Dies ist angesichts der großen Mengen derzeit leider nicht möglich. Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllt sehen wollen, bleibt Ihnen nur der Weg, die Masken selbst zu beschaffen.
Eine FFP3-Maske filtert die Atemluft noch besser als eine FFP2-Maske. Aber um dies zu erreichen, erhöht sich der Atemwiderstand unter einer solchen Maske. Damit ist diese Maske nicht geeignet, dauerhaft in der Praxis getragen zu werden.
Empfohlen wird eine FFP3-Maske nur in Situationen, in denen Sie einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, z.B. bei Bronchoskopien. Die KVWL kann Ihnen keine FFP3-Masken liefern.
Das ist so in Ordnung und die Maske kann genutzt werden. Die gelieferten Masken dienen dem Arbeitsschutz und unterliegen den Regelungen aus diesem Bereich. So muss eine solche Maske zum Beispiel nicht steril verpackt sein, was für eine medizinische Maske durchaus erforderlich sein kann.
Hier gibt es inzwischen sehr unterschiedliche Aussagen. In der Praxis hat sich bewährt, die Maske eine Schicht (Acht-Stunden-Schicht) zu tragen bzw. bis die Maske durchfeuchtet ist.
In diesem Fall empfehlen wir, sich auf den Seiten des BAUA (Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit) zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass die KVWL die Kosten für privat beschaffte Schutzmasken nicht übernehmen kann.