Videosprechstunde

Fragen und Antworten zur Videosprechstunde
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um die Videosprechsunde zu Zeiten der Pandemie.
Bitte beachten Sie, dass wir uns bemühen diese Informationen stets aktuell zu halten. Nach einem Jahr „Corona“ wissen wir aber, dass sich Informationen schnell ändern können. Besuchen Sie unsere Seite deshalb regelmäßig und nutzen Sie weitere Quellen, wie z. B. die Internetseite des RKI oder der KBV und unserer Themenseite zur Videosprechstunde.
Sie wählen einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Sie und Ihr Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.
Eine Liste zertifizierter Videodienstanbieter finden Sie auf den Seiten der KBV.
Ärzte und Psychotherapeuten konnten bis 31. März 2022 unbegrenzt Videosprechstunden anbieten, bei allen Indikationen und auch bei neuen Patienten. Fallzahl und Leistungsmenge waren nicht begrenzt.
Vor Einführung dieser Sonderregelung durften Ärzte und Psychotherapeuten maximal 20 Prozent ihrer Patienten (Behandlungsfälle) in einer Videosprechstunde behandeln. Außerdem durften maximal 20 Prozent einer Gebührenordnungsposition als – sofern vorgesehen – Videosprechstunde abgerechnet werden. Dieser Anteil soll nach einer Vorgabe aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz auf jeweils 30 Prozent erhöht werden. Die KBV ist dazu im Gespräch mit den Krankenkassen, um die entsprechende Vereinbarung anzupassen.