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Weitere / Allgemein Fragen rund um COVID-19
In dieser Rubrik finden Sie Antworten auf viele allgemeine Fragen rund um das Coronavirus.
Bitte beachten Sie, dass wir uns bemühen diese Informationen stets aktuell zu halten. Nach einem Jahr „Corona“ wissen wir aber, dass sich Informationen schnell ändern können. Besuchen Sie unsere Seite deshalb regelmäßig und nutzen Sie weitere Quellen, wie z. B. die Internetseite des RKI oder der KBV.
Das bevorzugte Untersuchungsmaterial für den Nachweis einer möglichen Infektion mit dem SARS-CoV-2 ist ein Oropharynx- und/oder Nasopharynx-Abstrich, wie bei der Influenza-Diagnostik.
Eine Quarantäne wird dann behördlich angeordnet, wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat. Ein solches Risiko liegt vor, wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten COVID-19-Diagnose hatte. Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 16.06.2020 ist die deutsche Corona-Warn-App verfügbar. Die App wird vom Robert Koch-Institut für die Bundesregierung herausgegeben. Ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Die Corona-Warn-App kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten und die zentrale Arbeit der Gesundheitsämter beim Nachverfolgen der Kontakte unterstützen.
Weitere Informationen, darunter Antworten auf häufig gestellte Fragen und aktuelle Kennzahlen der App (z.B. Downloadzahlen) finden Sie auf der Seite des RKI oder auf der offiziellen Seite der Corna-Warn-App.
Mit der Corona-Warn-App können Testergebnisse schneller übermittelt werden. Die Testperson erhält dazu einen QR-Code, um den Befund digital einlesen zu können. Worauf Praxen achten sollten, damit das Verfahren funktioniert, fasst ein Infoblatt des Bundesministeriums für Gesundheit zusammen.
Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette (husten und niesen in die Armbeuge), eine gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus.
Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihren Praxisalltag zu Zeiten einer Pandemie organisieren und welche Vorkehrungen Sie als niedergelassene Vertragsärzte treffen sollten, um Ihre Patienten, Ihr Praxispersonal und natürlich auch sich selbst bestmöglich vor Infektionskrankheiten zu schützen, finden Sie im Leitfaden zur Infektionssprechstunde.