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Corona-Krise: Einsatz in regionalen Corona-Behandlungszentren
Die KVWL plant die Einrichtung regionaler Behandlungszentren zur grundlegenden Versorgung von Corona-Infizierten. Für diese Zentren suchen wir dringend Vertragsärztinnen und -ärzte zur Mitarbeit.
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Corona-Krise: Praxisbetrieb anpassen
Inzwischen hat die nordrhein-westfälische Landesregierung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen nimmt die KVWL die aktuelle Entwicklung zum…
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Coronavirus: Bitte unterstützen Sie uns!
Dringend ärztliches Personal für zentrale Diagnose-Einrichtungen gesucht
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Coronavirus: Aktuelle Hinweise für die Praxis
Ärzte haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird (Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz, IfSG). Anspruch haben sowohl Praxisinhaber als auch angestellte Mitarbeiter. Einige…
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Coronavirus: Handlungsempfehlungen für die Praxis
Um eine rasche Ausbreitung des Coronavirus SARS-COV-2 in Deutschland zu verhindern, wird derzeit versucht, Infektionsketten zu unterbrechen und Infektions- und Verdachtsfälle schnell zu erkennen und zu isolieren. Personen, die eine…
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Wichtige Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Mit diesem KVWL-Telegramm möchten wir Ihnen bezüglich des Umgangs mit Patienten, die am Coronavirus erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, einige wichtige Informationen geben. Diese Informationen basieren auf…
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Kontakt
Mitgliederberatung / Service-Center Service-Hotline der KVWL für Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten Telefon: 0231 94 32 10 00 Mo – Do: 7.30 – 17.30 Uhr Fr: 7.30 – 15.00 Uhr E-Mail: Service-Center@kvwl.de Fax: 0231 94 32 55 55…
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Impressum
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Tel.: 0231 94 32 0 Fax: 0231 94 32 55 55 E-Mail: kvinfo@kvwl.de KVWL-De-Mail-Adresse: info@kvwl.de-mail.de gesetzlich…
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Corona-Warn-App: Abrechnung nur nach Testverordnung
Tests bei symptomfreien Personen mit Warnung durch die Corona-App werden ab 1. Januar ausschließlich nach der Testverordnung abgerechnet. Eine Abrechnung nach EBM ist dann nicht mehr möglich. Das hat der Bewertungsausschuss festgelegt.
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Neue Coronavirus-Testverordnung seit 02.12.2020 – Das müssen Sie wissen!
Am 2. Dezember 2020 ist eine neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums in Kraft getreten. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.